Sie finden in den Angeboten nur geprüfte und von mir persönlich ausgewählte Objekte.
Es werden folgende Merkmale in allen ausgesuchten Angeboten realisiert:
Die Betreiber sind die Vertragspartner und garantieren die Mietzahlungen unabhängig von der Belegung, Die ausgesuchten Pflegeimmobilien werden ausschließlich von langjährig erfahrenen und nachweislich erfolgreichen Betreiber geführt.
Ein besonders hoch zu bewertendes Kriterium ist der Standort einer Pflegeimmobilie. Sie entscheidet maßgeblich über den langfristigen Erfolg. Deswegen befinden sich die angebotenen Pflegeimmobilien nach detaillierter Standortanalyse in einer Region, in der Pflegeplätze real nachgefragt werden und der steigende Bedarf statistisch abgesichert prognostiziert ist. Pflegeimmobilien in strukturschwachen Regionen eignen sich nicht und werden auf dieser Webseite nicht angeboten.
Die Renditeberechnung p.a. erstreckt sich auf die gesamte Laufzeit. Dies wird dadurch erreicht, dass sog. Staffelmietverträge mit den Bewohnern abgeschlossen werden. Diese garantieren von Beginn an die Anpassung der Mieten an die steigenden Lebenshaltungskosten und tragen dazu bei die Inflation über die Laufzeit auszugleichen.
Sie erhalten von mir nur Angebote, die eine verlässliche Wertentwicklung mit hoher Sicherheit erwarten lassen. Die entscheidenden Kriterien, die bei der Wertentwicklung von Bedeutung sind, sind von mir persönlich eingehend geprüft. Dies betrifft vor allem die Lage, die statistische Nachfrageentwicklung in der Region, die nachhaltige Bauweise und die wirtschaftlich solide Führung der Objekte durch professionelle Betreiber.
Die einzigartige Sicherheit einer Pflegeimmobilie besteht darin, dass
Sie finden in den Angeboten ausschließlich Pflegeimmobilien mit sog. Staffelmietverträgen. Das heißt, von Anfang an ist die Miethöhe an steigende Lebenshaltungskosten angepasst.
Grundsätzlich gelten bei der Pflegeimmobilie die gleichen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wie bei einer wohnwirtschaftlich genutzten (vermieteten) Immobilie, z.B. einer Eigentumswohnung. Sie können für die erworbene Pflegeimmobilie Aufwendungen, insbesondere die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen. Lassen Sie sich auf diese Weise ein Teil Ihrer Investititon durch Ihre Steuerersparnis finanzieren.
Die Besonderheit bei Pflegeimmobilien ist, dass der Grundstücksanteil gegenüber herkömmlichen Immobilien sehr gering ist. Der Gebäudeanteil der Pflegeimmobilie beläuft sich i.d.R. auf 92 %- 95% und kann mit 2% p.a. gem. „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) auf 50 Jahre abgeschrieben werden. Der steuerliche Vorteil ist daher größer als z.B. bei einer vermieteten Eigentumswohnung, denn bei dieser ist der absetzbare Anteil deutlich geringer.
Miterworbenes Inventar sowie die Außenanlagen einer Pflegeeinrichtung können ebenfalls gesondert abgeschrieben werden. Das Inventar (sofern mitgekauft) und die Außenanlagen belaufen sich i.d.R. auf 3% – 5% und können mit 6,7% über 15 Jahre abgeschrieben werden.
Bei Verkauf können die erzielten Verkaufsgewinne einer Pflegeimmobilie wie bei jeder anderen herkömmlichen Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist von derzeit 10 Jahren steuerfrei vereinnahmt werden.
Für eine individuelle steuerrechtliche Beratung empfehlen wir Ihnen ausdrücklich das Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater. Ein unverbindliches Berechnungsbeispiel der voraussichtlichen Steuervorteile erhalten Sie im Zusammenhang mit einem konkreten Angebot. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen um die prognostizierten Steuervorteile zu bestätigen.