Instandhaltung .

Mietverträge mit Laufzeiten von mindestens 20 Jahren sichern monatliche Mieteinnahmen auch bei noch nicht erfolgter Belegung des eigenen Apartments. Der Betreiber der Pflegeimmobilie ist außerdem zu großen Teilen selbst für die Instandhaltung im Gebäude verantwortlich und organisiert darüber hinaus die Abführung der Nebenkosten wie Strom, Gas sowie Wasser und natürlich auch die Vermietung des Apartments. Instandhaltungskosten fallen daher für den Erwerber der Pflegeimmobilie für die Laufzeit des Vertrages nicht an.