Keine
Nebenkostenabrechnung .

Für die regelmäßige Erstellung von Nebenkostenabrechnungen ist der Betreiber zuständig und gegenüber dem Mieter verantwortlich. Dies ist im Kaufvertrag festgeschrieben und entfällt für den Immobilienerwerber. Ein wichtiger Vorteil gegenüber einer Eigentumswohnung.